Streuobst im Landkreis erhalten

Jährliche Maßnahmen


Jedes Jahr setzt der Landschaftspflegeverband Aschaffenburg e.V. viele Maßnahmen zum Thema "Streuobst" um:


- Freistellung von verbuschten Streuobstwiesen

- Pflege- und Sanierungsschnitte an alten Obstbäumen

- Pflanzung

- Mistelbekämpfung im Landkreis

- Streuobstaktionspläne zur Streuobsterfassung




Pflanzung und Pflege von hochstämmigen Streuobstbäumen


Jedes Jahr fördern wir die Pflanzung und Pflege (Sanierung) von hochstämmigen Streuobstbäumen im Landkreis Aschaffenburg.


Eigentümer*innen von Feldstücken können hochstämmige Streuobstbäume ab einer Mindestanzahl von 10 Obstbäumen über den Landschaftspflegeverband unter folgenden Bedingungen fördern lassen - sowohl Pflanzung, als auch Pflege:


- Es werden nur hochstämmige Obstbäume gefördert.

- Das Flurstück muss in der freien Feldflur liegen.

- Es darf keine feste Umzäunung vorhanden sein.

- Es ist für eine dauerhafte Erhaltung der Obstbäume zu sorgen.

- Die Bäume müssen mit ausreichend Abstand gepflanzt sein:

- Apfelbäume und Zwetschgen 10 – 12 m Abstand

- Kirschen und Walnüsse 12 – 15 m Abstand

- Bei Sanierungsschnitten an Altbäumen dürfen die Abstände vereinzelt abweichen


Auf den Flächen gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, d.h. in einem Zeitraum von 5 Jahren nach der Maßnahme dürfen die Bäume weder gefällt, noch die Fläche umgebrochen oder bebaut werden.


Zusatz bei hochstämmigen Streuobstpflanzungen:

Die Förderung betrifft ausschließlich alte und regionale Sorten. Im Sommer jeden Jahres wird der Antrag gestellt und die Lieferung der Bäume ist immer gegen Mitte – Ende November, sodass die Bäume direkt danach gepflanzt werden können. Bei Ausfall innerhalb der ersten 5 Jahre muss Ersatz gepflanzt werden.


Sie sind interessiert?


Vorgehensweise:


1. Laden Sie sich den  "Antrag auf Streuobstförderung (0,2 MB)" in unserem Downloadbereich herunter und füllen ihn aus. Die Datei enthält:

  • Eine Informationsseite
  1. Angaben zur Person
  2. eine Liste mit Obstbaumsorten zum Ankreuzen (Streuobstpflanzung)
  3. Einverständniserklärung (Streuobstpflanzung)
  4. Einverständniserklärung (Sanierung von Obstbäumen)
  5. Datenschutzerklärung


Bei einer Streuobstpflanzung sind die Punkte 1., 2., 3. und 5. des Antrags wichtig und bei einer Sanierung von Streuobstbäumen die Punkte 1., 4. und 5..


Im Falle einer Pflanzung empfehlen wir Ihnen ebenfalls die "Beschreibungen der förderfähigen Sorten (0,2 MB)" im Downloadbereich herunter zu laden. Die Liste enthält zu jeder Obstbaumsorte, die Sie über uns fördern lassen können, Informationen zur Pflück- und Genussreife, zur Qualität der Pollen, zur Verwertung der Früchte sowie weitere Informationen. Die Liste kann Ihnen beim Planen Ihrer Streuobstwiese weiterhelfen.


2. Schicken Sie das Formular unterschrieben entweder per Post oder eingescannt per E-Mail an Landschaftspflegeverband@Lra-ab.bayern.de zurück.


3. Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Naturschutzverträglichkeit.


4. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, setzen wir uns mit Ihnen bis spätestens Ende Juni in Verbindung. Ggf. vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin vor Ort. Falls Sie nichts von uns hören oder Fragen haben, rufen Sie gerne an.


5. Wir können nur Anträge berücksichtigen, die bis Mitte Juni bei uns eingegangen sind. Alle Anträge, die danach eingehen, werden für das darauffolgende Jahr vorgemerkt.


6. Bei der Pflanzung erfolgt die Auslieferung jedes Jahr zwischen Mitte und Ende November! Sie bekommen zu jedem Baum auch einen Holzpfahl, einen Verbissschutz und einen Kokosstrick zur Anbindung. Die Bäume müssen an dem Tag der Lieferung bei uns abgeholt werden. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald der Termin feststeht. Die Bäume müssen zeitnah gepflanzt werden. Falls das nicht möglich sein sollte, müssen die Bäume eingeschlagen werden, damit die Wurzeln nicht austrocknen und kaputtgehen. Alle wichtigen Informationen rund um die Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen finden Sie in unserer Streuobstbroschüre.


Sanierungsschnitte finden immer im Winterzeitraum von Oktober bis Februar statt.



Streuobstaktionsplan Landkreis Aschaffenburg


Einführung


Das Projekt "Streuobstaktionsplan Landkreis Aschaffenburg" wurde ins Leben gerufen, um dem Niedergang der Streuobstbestände im gesamten Landkreis Aschaffenburg entgegenzuwirken. Von 2015 - 2019 wurden in den Streuobst-Schwerpunktgebieten des Landkreises die Streuobstbestände erfasst und bezüglich ihres Pflegezustandes bewertet. Das Projekt wurde überwiegend vom Bayerischen Naturschutzfonds finanziert. Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wurden zeitnah Pflegemaßnahmen eingeleitet und besonders erhaltenswerte Streuobstbestände wieder einer Nutzung zugeführt.


Das Untersuchungsgebiet des Streuobstaktionsplans umfasst die Kernzonen des BayernNetz Naturprojekts "Streuobst am Untermain" mit den Gemeinden Sailauf, Hösbach, Alzenau, Karlstein, Kahl, ein Großteil der VG Schöllkrippen, Geiselbach, Kleinostheim, Stockstadt und Großostheim (s. Karte links).

Ergebnisse der Bestanderfassung


Allgemeiner Bestand:


Insgesamt wurden auf ca. 11.100 ha über 1.000 ha Streuobstbestände mit ca. 42.500 Obstbäumen erfasst. Über die meisten Streuobstbestände verfügt Hösbach (ca. 220 ha) gefolgt von Alzenau (ca. 183 ha). Im Durchschnitt werden 80 % der Flächen noch gemäht oder beweidet und etwa 12 % sind mehr oder weniger verbuscht. Die Pflege der Obstbäume findet nur bei 50 % der Bäume und oft nur minimal statt. Bei den kartierten Obstbäumen handelt es sich überwiegend um Apfelbäume (2/3 der Bestände), gefolgt von Zwetschgen (11 %), Birnen (8 %), Kirschen (7 %) und Walnuss (5 %).

Ungefähr die Hälfte der untersuchten Bäume befinden sich jedoch in der Alters- und Abgangsphase und werden in den nächsten 20 Jahren verschwinden. Der zukunftsfähige Jungbaumanteil liegt gerade einmal bei 20 %.


Vergleich mit 1965:


Wird die hier durchgeführte Bestandserfassung mit der Obstbaumzählung von 1965 verglichen, so ist ein Rückgang von 205.000 Streuobstbäumen (1965) auf 42.000 Streuobstbäumen (2017) im Untersuchungsgebiet festzustellen. Aufgrund des aktuell niedrigen Jungbaumanteils ist in den nächsten 20 Jahren ein weiterer Bestandsrückgang um zusätzliche 30 % zu erwarten.


Um den Rückgang entgegenzuwirken und im Untersuchungsgebiet die Obstbaumanzahl bis 2037 stabil zu halten, müssten pro Jahr im Untersuchungsgebiet 1.000 Obstbäume gepflanzt werden.

Auf den Landkreis hochgerechnet bedeutet das: Um den Baumbestand im gesamten Landkreis bis 2037 stabil zu halten, müssten jährlich 2.250 Streuobstbäume gepflanzt werden.

Umgesetzte Maßnahmen:


Im Winter nach der Bestandserfassung wurde mit den Pflegemaßnahmen ausgewählter Streuobstbestände nach der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) begonnen und in den Folgejahren weitergeführt. Es wurden eine Reihe von Maßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, sodass in insgesamt über 90 Einzelmaßnahmen 16 ha verbuschte Fläche freigestellt, ca. 1.700 Bäume geschnitten und über 400 Streuobstbäume gepflanzt werden konnten.


Zusätzlich wurden in den jeweiligen Gemeinden eine große Bandbreite an speziell auf die Gemeinden zugeschnittene Pflegemaßnahmen durchgeführt.

Ausblick:


Die umgesetzten Landschaftspflegemaßnahmen sorgen für die Sicherung und den Erhalt besonders wertvoller Streuobstbestände. Außerdem wurde mit dem Streuobstaktionsplan (Bestandserfassung und Entwicklungsprognosen) ein Handlungsrahmen für die Gemeinden geschaffen. Um jedoch die landschaftsprägenden Streuobstbestände dauerhaft zu erhalten, sind weitere, deutlich größere Anstrengungen nötig, vor allem aber Nachpflanzungen und Pflege!


Dennoch kann der Erhalt der heutigen Streuobstbäume für die nächsten 20 Jahre nur mit massiven Anstrengungen bei den Nachpflanzungen gesichert werden. Für viele Projektgebiete ist es nicht möglich die Anzahl der Bäume vollständig zu erhalten.

Vielmehr sollte man die Gesamtkulisse der Streuobstwiesen erhalten, das bedeutet gleiche Flächen mit etwas weniger Bäumen, aber Erhalt der Lebensraumfunktionen.

Und dies bedeutet weiterhin, dass Streuobst flächendeckend in der Landschaft vertreten und erlebbar sein muss.


Zukünftig sollten die Schwerpunkte der Zielvorgaben und Nutzungskonzepte für Streuobstflächen auf die Aspekte Wirtschaftlichkeit, Ökologie (inklusive Sortenerhalt) und Landschaft gesetzt werden.

Somit lassen sich die Streuobstflächen der Zukunft in drei Gruppen einteilen:


  1. Wirtschaftlich nutzbare Streuobstflächen, die durch Streuobstbetriebe oder Selbstversorger (evtl. auch maschinell) betrieben werden und eine zusammenhängende Fläche bilden können. Sie bilden den Kernbereich künftiger Streuobstlandschaften (60 %).
  2. Ökologisch besonders wertvolle Streuobstflächen, insbesondere auf mageren Hangflächen mit Halbtrockenrasencharakter und ohne Verwertungsdruck (30 %).
  3. Landschaftsprägende Streuobstpflanzungen, vor allem in Reihen oder Gruppen an Wegen oder entlang großflächiger Ackerflächen. Sie dienen der Vernetzung der Kerngebiete und fördern das Landschaftsbild (10 %).


Hierdurch könnte eine Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Ökologie hergestellt werden.

Abschlussbericht


Den gesamten Abschlussbericht können Sie sich in unserem Downloadbereich herunterladen.

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